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Neue Kehr- und Überprüfungsverordnung

 

In Mecklenburg-Vorpommern trat eine neue Kehr- und Überprüfungsverordnung für Schornsteinfegerarbeiten (KÜVO) zum 01.01.2010 in Kraft, die die Mehrzahl der Kunden gebührenmäßig entlastet. Diese Verordnung regelt die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten sowie die hierfür zu erhebenden Gebühren. Die Kehr- und Überprüfungsintervalle sind der modernen Entwicklung der Heiztechnik angepasst worden. Grundlage der Kehr- und Überprüfungsverordnung für das Schornsteinfegerhandwerk in Mecklenburg-Vorpommern sowie des gesamten Bundesgebietes  waren bundesweite arbeitswissenschaftliche Untersuchungen (Arbeitszeitstudien), die die Voraussetzung für eine angemessene Gebührenfindung und Transparenz sind. Bei diesen Untersuchungen wurden die gemittelten Werte der Tätigkeiten berücksichtigt. Eine der Konsequenzen dieser Untersuchungen war es, dass die ermittelten Zeiten den Tätigkeiten vor Ort zugeordnet sind und somit den Zeitaufwand in Arbeitswerten wiederspiegeln. Nach der neuen KÜVO sollen für moderne und emissionsarme Feuerungsanlagen weniger Gebühren anfallen, als für umweltbelastende Feuerungsanlagen. Um dem gerecht zu werden, wurden die Arbeitsabläufe für Kehr- und Überprüfungsarbeiten überarbeitet und neu ermittelt. Sie sind Grundlage der neuen Kehr-und Überprüfungsgebührenverordnung, die ebenfalls zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist.

 
 

 

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