In
Mecklenburg-Vorpommern trat eine neue Kehr- und Überprüfungsverordnung
für Schornsteinfegerarbeiten (KÜVO) zum 01.01.2010 in Kraft, die die
Mehrzahl der Kunden gebührenmäßig entlastet. Diese Verordnung regelt
die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten sowie die hierfür zu
erhebenden Gebühren. Die Kehr- und Überprüfungsintervalle sind der
modernen Entwicklung der Heiztechnik angepasst worden. Grundlage der
Kehr- und Überprüfungsverordnung für das Schornsteinfegerhandwerk in
Mecklenburg-Vorpommern sowie des gesamten Bundesgebietes waren
bundesweite arbeitswissenschaftliche Untersuchungen
(Arbeitszeitstudien), die die Voraussetzung für eine angemessene
Gebührenfindung und Transparenz sind. Bei diesen Untersuchungen wurden
die gemittelten Werte der Tätigkeiten berücksichtigt. Eine der
Konsequenzen dieser Untersuchungen war es, dass die ermittelten Zeiten
den Tätigkeiten vor Ort zugeordnet sind und somit den Zeitaufwand in
Arbeitswerten wiederspiegeln. Nach der neuen KÜVO sollen für moderne
und emissionsarme Feuerungsanlagen weniger Gebühren anfallen, als für
umweltbelastende Feuerungsanlagen. Um dem gerecht zu werden, wurden die
Arbeitsabläufe für Kehr- und Überprüfungsarbeiten überarbeitet und neu
ermittelt. Sie sind Grundlage der neuen Kehr-und
Überprüfungsgebührenverordnung, die ebenfalls zum 1. Januar 2010 in
Kraft getreten ist. |