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Zustandsüberwachung von

Stahlschornsteinen nach DIN 4133
 
Freistehende Stahlschornsteine müssen regelmäßig, mindestens im Abstand von 2 Jahren
durch einen Sachkundigen überprüft werden.
Es bleibt dem Betreiber bzw. Eigentümer in Eigenverantwortung überlassen, dieser Pflicht
nachzukommen. Eine Vernachlässigung dieser Verpflichtung zur Zustandsüberwachung
wird erst dann zu einem Problem, wenn ein Schaden auftritt. Die dann ermittelnde Behörde
bzw. Versicherung wird sich die Protokolle der Zustandsüberwachung vorlegen lassen und
die jeweiligen Entscheidungen von deren Existenz und dem jeweiligen Inhalt abhängig
machen.
 
Als ausgebildete Sachkundige auf diesem Gebiet bieten wir Ihnen eine kostengünstige wiederkehrende Überwachung Ihrer Anlage an und händigen Ihnen dieses Protokoll aus.
 
Die Zustandsüberwachung der Stahlschornsteine beinhaltet:
 
>> Zustandskontrolle der Tragkonstruktion mittels Wanddickenmessung
>> Überprüfung des Korrosionsschutzes mittels Dickenmessung
>> Überprüfung der Befestigungen der abgasführenden Rohre am Tragmast und aller
     Schweißnähte auf mögliche Anrisse durch Sichtprüfung
>> Prüfung aller Sicherheitseinrichtungen zum Besteigen von Stahlschornsteinen einschl.
      der gegebenenfalls vorhandenen Steigschutzeinrichtungen
>> Erstellung eines Zustandsüberwachungsprotokolles nach DIN 4133
 
Alle Arbeitsabläufe unterliegen selbstverständlich dem im Schornsteinfegerhandwerk
eingeführten Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001, zertifiziert durch LGA-Intercert.
 
Für die Durchführung der beschriebenen Arbeiten erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.
 
 
 

 

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