Zustandsüberwachung von |
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Stahlschornsteinen nach DIN 4133 |
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Freistehende Stahlschornsteine müssen regelmäßig, mindestens im Abstand von 2 Jahren |
durch einen Sachkundigen überprüft werden. |
Es bleibt dem Betreiber bzw. Eigentümer in Eigenverantwortung überlassen, dieser Pflicht |
nachzukommen. Eine Vernachlässigung dieser Verpflichtung zur Zustandsüberwachung |
wird erst dann zu einem Problem, wenn ein Schaden auftritt. Die dann ermittelnde Behörde |
bzw. Versicherung wird sich die Protokolle der Zustandsüberwachung vorlegen lassen und |
die jeweiligen Entscheidungen von deren Existenz und dem jeweiligen Inhalt abhängig |
machen. |
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Als
ausgebildete Sachkundige auf diesem Gebiet bieten wir Ihnen eine
kostengünstige wiederkehrende Überwachung Ihrer Anlage an und händigen
Ihnen dieses Protokoll aus. |
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Die Zustandsüberwachung der Stahlschornsteine beinhaltet: |
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>> Zustandskontrolle der Tragkonstruktion mittels Wanddickenmessung |
>> Überprüfung des Korrosionsschutzes mittels Dickenmessung |
>> Überprüfung der Befestigungen der abgasführenden Rohre am Tragmast und aller |
Schweißnähte auf mögliche Anrisse durch Sichtprüfung |
>> Prüfung aller Sicherheitseinrichtungen zum Besteigen von Stahlschornsteinen einschl. |
der gegebenenfalls vorhandenen Steigschutzeinrichtungen |
>> Erstellung eines Zustandsüberwachungsprotokolles nach DIN 4133 |
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Alle Arbeitsabläufe unterliegen selbstverständlich dem im Schornsteinfegerhandwerk |
eingeführten Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001, zertifiziert durch LGA-Intercert. |
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Für die Durchführung der beschriebenen Arbeiten erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot. |
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