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Neue Kehr- und Überprüfungsverordnung

 

Das ist gerechtfertigt, da der Schornsteinfeger in der Regel für jedes Gebäude/Wohnung mit einem anderen Eigentümer/Besitzer die Kehr- und Überprüfungstermine vereinbaren/abstimmen muss. Bei der Pauschale handelt es sich um einen Durchschnittssatz, auch wenn in einem Mehrfamilienhaus mehrere Wohnungen an einem Tag abgearbeitet werden können. Die einheitliche Festlegung der Pauschale je Gebäude/Wohnung ist gerecht, um so eine gleichmäßige Aufteilung der Kostenaufwendungen zu erreichen. Mehrfamilienhäuser haben höhere Pauschalen; da diese mehr Wohnungen als ein Einfamilienhaus beinhalten. Damit wird nicht nur der Weg zwischen den einzelnen Wohnungen vergütet, sondern der gesamte Aufwand, der mit dem Erreichen der Gebäude/Grundstücke/Wohnungen zusammenhängt. Hierin eingeschlossen sind auch zeitliche Aufwendungen aufgrund besonderer Terminwünsche der  Kunden/Mieter.

 
 
 

 

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Deutsche Energie Agentur

 

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