Das
ist gerechtfertigt, da der Schornsteinfeger in der Regel für jedes
Gebäude/Wohnung mit einem anderen Eigentümer/Besitzer die Kehr- und
Überprüfungstermine vereinbaren/abstimmen muss. Bei der Pauschale
handelt es sich um einen Durchschnittssatz, auch wenn in einem
Mehrfamilienhaus mehrere Wohnungen an einem Tag abgearbeitet werden
können. Die einheitliche Festlegung der Pauschale je Gebäude/Wohnung
ist gerecht, um so eine gleichmäßige Aufteilung der Kostenaufwendungen
zu erreichen. Mehrfamilienhäuser haben höhere Pauschalen; da diese mehr
Wohnungen als ein Einfamilienhaus beinhalten. Damit wird nicht nur der
Weg zwischen den einzelnen Wohnungen vergütet, sondern der gesamte
Aufwand, der mit dem Erreichen der Gebäude/Grundstücke/Wohnungen
zusammenhängt. Hierin eingeschlossen sind auch zeitliche Aufwendungen
aufgrund besonderer Terminwünsche der Kunden/Mieter. |