Information zur BImSchV-Novelle |
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Feinstaub durch Holzfeuerstätten |
In den vergangenen Tagen wurde in den Medien über eine drohende Zwangsstilllegung beziehungs- |
weise Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die sehr verkürzte Darstellung ist der |
Eindruck entstanden, dass es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte |
handelt. |
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Was ist dran an dieser Meldung? |
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand müssen die Eigentümer von Kamin- und |
Kachelöfen bis Ende 2012 nachweisen, dass ihr Ofen bestimmte Emmisionsgrenzwerte einhalten |
kann. |
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Was sind wesentliche Inhalte der Novelle? |
Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein werden, sind Öfen, die vor dem |
1. Januar 1975 einer so genannten Typenprüfung unterzogen wurden- also 40 Jahre und älter sind. |
Diese müssen bei Überschreitung des Grenzwertes bis 2014 nachgerüstet, ausgetauscht oder still- |
gelegt werden. Bis 2024 folgen stufenweise die Maßnahmen für alle Geräte, die bis zum in Kraft treten |
der Novelle geprüft wurden. |
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Das Typenschild am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der Prüfung. Ist das Typenschild nicht mehr |
vorhanden oder unvollständig, kann der Verbraucher beim Hersteller der Feuerstätte nachfragen. |
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Tipp: |
Käufer einer neuen Einzelraumfeuerungsanlage sollten darauf achten, dass sie vom Verkäufer eine |
Typenbescheinigung erhalten, die dokumentiert, dass die Feuerstätte die Grenzwerte einhält. |
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Erfasst die Novelle auch bestehende Kaminöfen? |
Auch für bestehende Kaminöfen sind, natürlich erst nach Inkrafttreten der Verordnung, Regelungen |
vorgesehen. Bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen können dann zeitlich unbegrenzt weiter be- |
trieben werden, wenn sie bestimmte Grenzwerte einhalten. Um dies nachzuweisen, haben die Eigen- |
tümer drei Möglichkeiten: |
>> die Typenbescheinigung des Herstellers vorlegen, |
>> der Nachweis über eine Vor - Ort - Messung, dass die Grenzwerte, die für den Prüfstand gelten, |
eingehalten werden, |
>> der nachträgliche Einbau eines bauartzugelassenen Filters. |
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Tipp: |
Entsprechende Rußfilter befinden sich teilweise noch in der Entwicklungsphase. Deshalb sollten die |
zurzeit in der Presse veröffentlichten Preise mit Vorsicht betrachtet werden. |
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Der Betreiber kann die für ihn günstigsten Variante wählen. Erst wenn die vorgenannten Alternativen |
nicht greifen, unterliegen Einzelraumfeuerungsanlagen einem langfristig angelegten Austauschprogramm |
zwischen dem Ende des Jahres 2014 und dem Ende des Jahres 2024. |
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Fazit: |
Heute erhältliche Geräte erfüllen in der Regel die geplanten Grenzwerte. Ihnen droht weder Stilllegung |
noch Filterzwang oder Austausch! |