Energieausweis |
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Den Energieausweis nach ENEV gibt es als Bedarfs- und als |
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Verbrauchsausweis. |
Welcher Ausweis verwendet wird, richtet sich nach der Anzahl |
der Wohneinheiten und dem Baujahr des Gebäudes. |
Für Neubauten müssen grundsätzlich bedarfsorientierte |
Energieausweise ausgestellt werden. Dies gilt für Wohnge- |
bäude und für Nichtwohngebäude. |
Bei bestehenden Nichtwohngebäuden kann zwischen den |
beiden Ausweisvarianten gewählt werden. |
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Für Wohngebäude im Bestand gelten folgende Regelungen: |
>> Bei mehr als 4 Wohneinheiten, ganz gleich welchen Baujahres, gilt Wahlfreiheit! |
>> Bei Gebäuden mit 4 oder weniger Wohneinheiten wird nach Baujahr bzw. Baustandart |
>> unterschieden. Wurde das Gebäude vor Inkrafttreten der WSchV 1977 (November 1977) |
>> errichtet, ist der Bedarfsausweis ab 1. Oktober 2008 vorgeschrieben. |
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Ausnahme: |
Das Wohngebäude wurde bereits nach diesem Standard errichtet oder nachträglich ent- |
sprechend modernisiert. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit! |
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Ab wann ist der Energieausweis verpflichtend? |
Ist für ein Wohngebäude ein Energieausweis vorgeschrieben, muss dieser spätestens |
ausgestellt werden: |
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>> ab 1. Juli 2008, wenn das Gebäude bis 1965 errichtet wurde, |
>> ab 1. Januar 2009, wenn das Gebäude nach 1965 errichtet wurde. |
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Für Nichtwohngebäude (auch bei Aushangpflicht) gilt der 1. Januar 2009. |
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Sollten Sie Interesse an einem Energieausweis haben, setzten Sie sich mit mir in Verbindung! |