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Energieausweis

 
Den Energieausweis nach ENEV gibt es als Bedarfs- und als
Verbrauchsausweis.
Welcher Ausweis verwendet wird, richtet sich nach der Anzahl
der Wohneinheiten und dem Baujahr des Gebäudes.
Für Neubauten müssen grundsätzlich bedarfsorientierte
Energieausweise ausgestellt werden. Dies gilt für Wohnge-
bäude und für Nichtwohngebäude.
Bei bestehenden Nichtwohngebäuden kann zwischen den
beiden Ausweisvarianten gewählt werden.
 
Für Wohngebäude im Bestand gelten folgende Regelungen:
>> Bei mehr als 4 Wohneinheiten, ganz gleich welchen Baujahres, gilt Wahlfreiheit!
>> Bei Gebäuden mit 4 oder weniger Wohneinheiten wird nach Baujahr bzw. Baustandart
>> unterschieden. Wurde das Gebäude vor Inkrafttreten der WSchV 1977 (November 1977)
>> errichtet, ist der Bedarfsausweis ab 1. Oktober 2008 vorgeschrieben.
 
Ausnahme:
Das Wohngebäude wurde bereits nach diesem Standard errichtet oder nachträglich ent-
sprechend modernisiert. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit!
 
Ab wann ist der Energieausweis verpflichtend?
Ist für ein Wohngebäude ein Energieausweis vorgeschrieben, muss dieser spätestens
ausgestellt werden:
 
>> ab 1. Juli 2008, wenn das Gebäude bis 1965 errichtet wurde,
>> ab 1. Januar 2009, wenn das Gebäude nach 1965 errichtet wurde.
 
Für Nichtwohngebäude (auch bei Aushangpflicht) gilt der 1. Januar 2009.
 
Sollten Sie Interesse an einem Energieausweis haben, setzten Sie sich mit mir in Verbindung!
 
 

 

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Deutsche Energie Agentur

 

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