Feuerungsanlagen
bestehen aus der Feuerstätte und der Abgasanlage
(Verbindungsstück, Schornstein, Abgasleitung) sowie ggf. der
Verbrennungsluftversorgung (z. B. Luftschacht, Luftleitung). Feuerstätten dienen der Wärmeerzeugung durch die Verbrennung von Brennstoffen und müssen so konstruiert sein, dass beim bestimmungsgemäßen Betrieb Leben und Gesundheit nicht bedroht werden und keine unzumutbaren Belästigungen entstehen. |